Der Begriff "Corporate Governance" steht für eine auf langfristige Wertschaffung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen.
Der Begriff "Corporate Governance" steht für eine auf langfristige Wertschaffung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen.
Gemäß § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich erklären, inwieweit den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird.
Die aktuelle Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 12. März 2009 finden Sie hier.
Den aktuellen Corporate Governance Bericht finden Sie unten, ebenso wie einen Link mit aktuellen Informationen zum Corporate Governance Kodex. Frühere Erklärungen finden Sie in den jeweiligen Geschäftsberichten:
| Geschäftsbericht 2007 | Seite 58 |
| Geschäftsbericht 2006 | Seite 54 |
| Geschäftsbericht 2005 | Seite 48 |
| Geschäftsbericht 2004 | Seite 52 |
| Geschäftsbericht 2003 | Seite 44 |
| Geschäftsbericht 2002 | Seite 64 |