Gemäß § 10 des zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich ein Dokument erstellen, das alle Informationen enthält bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
























































































